Allgemeine Geschäftsbedingungen
der LS Dienstleistungs GmbH

Allgemeines

  • 1.1  Geltungsbereich: Die nachstehenden Verkaufsbedingungen sind Grundlage all unserer Angebote, Aufträge, Warenlieferungen sowie Serviceleistungen an Unternehmen, Einzel- und Privatpersonen, juristische Personen, Auftraggeber öffentlichen Rechts, Organisationen, Institutionen, oder Agenturen, gleichgültig ob diese über eine getrennte Rechtspersönlichkeit verfügen oder nicht. Den Einkaufs- oder Lieferbedingungen des Kunden wird hiermit eindeutig widersprochen und diese finden somit keine Anwendung ausgenommen deren Gültigkeit wird von der LS Dienstleistungs GmbH in schriftlicher Form anerkannt. Eine schriftliche Anerkennung erfolgt nicht, indem wir eine Auftragsbestätigung schicken, sondern nur dann wenn wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Allgemeinen Lieferbedingungen unserer Geschäftspartner explizit schriftlich zustimmen. Die Verkaufsbedingungen der LS Dienstleistungs GmbH gelten für alle aktuellen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
  • 1.2    Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen eines Vertrages zwischen der LS Dienstleistungs GmbH und dem Kunden zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Gründen bestehender Gesetze unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages aufrecht. An Stelle aus beschriebenem Grund möglicher unwirksamer Bestimmungen oder einer Lücke im Vertrag tritt rückwirkend diejenige wirksame Vereinbarung in Kraft, welche von den Parteien bei Abschluss des Vertrages dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
  • 1.3   Erweiterter Geltungsbereich: In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung ohne schriftliche Genehmigung der LS Dienstleistungs GmbH durch Geschäftsbestimmungen des Kunden ersetzt.

Kostenvoranschläge und Vorarbeiten

  • 2.1    Angebotslegung: Alle Angebote und Zusagen hinsichtlich Preises, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit sind freibleibend es sei es ist etwas anderes ausdrücklich bestimmt. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so wird diese zwischen LS Dienstleistungs GmbH und dem Kunden ausschließlich in offizieller schriftlicher Form mit entsprechendem Briefkopf erstellt.
  • 2.2    Vorarbeiten und Unterlagen: Die einem Angebot beigefügten Unterlagen wie Abbildung, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sowie Qualitäts- und Eigenschaftsbeschreibungen sind bestmöglich ermittelt und gelten nicht als zugesichert.

Preise und Zahlungsbedingungen

  • 3.1    Steuer: Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer oder falls zutreffend Verbrauchersteuer ab Werk.
  • 3.2   Grenzüberschreitende Lieferungen: Bei Lieferungen in grenzüberschreitenden Bereichen, bei denen umsatzsteuerpflichtige Tatbestände realisiert werden, erfüllt der Kunde diese Leistungen auf seine Kosten und Verantwortung.
  • 3.3    Lieferkosten: Vom Kunden veranlasste bzw. von der LS Dienstleistungs GmbH auf Grund der Forderung des Kunden durchgeführte Eilzustellungen sind in jedem Fall vom Auftraggeber zu tragen.
  • 3.4    Liegt zwischen Vertragsabschluss und tatsächlicher Lieferung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, ist die LS Dienstleistungs GmbH berechtigt, den Preis nachträglich angemessen anzupassen, wenn die Kostenfaktoren für die Ware oder sonstigen vereinbarten Leistungen gestiegen sind und die Verzögerung der Anlieferung aus dem Ansuchen des Kunden bzw. aus Umständen beim Kunden resultieren.
  • 3.5    Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug bzw. entsprechend der Angebotslegung zu zahlen. Vereinbarte Zahlungskonditionen gelten bis auf Widerruf.
  • 3.6  Bei Erstgeschäften und/oder begründetem Zweifel der Kreditwürdigkeit des Kunden kann jede Lieferung von ihrer Vorausbezahlung oder einer Sicherheitsleistung in der Höhe des Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden.
  • 3.7    Beim Überschreiten des Zahlungsziels wird Verzugsschaden geltend gemacht. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe einer Verzinsung von 10% über dem geltenden Basiszinssatz p.a. zu tragen.
  • 3.8    Die Mahngebühr für jede ausgeführte Mahnung beträgt acht Euro.
  • 3.9  Bei nicht eingelösten Lastschriften auf Grund unzureichender Kontodeckung wie auch bei einer unberechtigten Rückbuchung durch den Kunden, werden 15,00 Euro berechnet.
  • 3.10  Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden, wegen Ansprüchen, die auf einem anderen Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.
  • 3.11  Zurückbehaltungsrechte durch den Kunden, welche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen sind ebenfalls auszuschließen, soweit diese Ansprüche bestritten und nicht in Rechtskraft erwachsen sind.
  • 3.12  Alle Zahlungen zu Gunsten der LS Dienstleistungs GmbH haben spesen- und portofrei zu erfolgen.

Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

  • 4.1    Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zu ihrer vollständigen und uneingeschränkten Bezahlung im Eigentum der LS Dienstleistungs GmbH.
  • 4.2    Bestehen weitere offene Forderungen, so bleibt dieser Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung bestehen.
  • 4.3    Der Kunde ist nicht berechtigt Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen oder die Anwartschaften auf die Vorbehaltsware abzutreten. Allgemein darf der Kunde keine Vorbehaltsware vor ihrer Vollständigen Bezahlung mit anderen Sachen verbinden, an denen Rechte Dritter bestehen.
  • 4.4    Im Fall der Verbindung der Lieferware mit anderen Gegenständen werden wir Miteigentümer an der neuen Gesamtsache. Die Miteigentumshöhe richtet sich nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Lieferwert der Gesamtsache.
  • 4.5    Im Fall des Zahlungsverzuges sind wir ohne Rücktritt berechtigt, die Rückgabe unserer beim Kunden noch vorhandenen Vorbehaltsware zu fordern und aus dem Vertragsverhältnis entstehende Forderungen selbst einzuziehen. Zur Feststellung unserer Rechte können wir die betreffenden Unterlagen/Bücher des Kunden durch eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person einsehen lassen.
  • 4.6   Bei Pfändung oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware durch Dritte, einschließlich der Geltendmachung von Pfandrechten wie Vermieterpfandrechten und bei sonstigen Beeinträchtigungen unserer Sicherungsrechte ist uns sofort Mitteilung unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen zu machen.
  • 4.7    Die Kosen einer gegebenenfalls nötigen Intervention durch uns, soweit diese nicht vom Dritten zu erlangen sind, gehen zu Lasten des Kunden.
  • 4.8   Erwirbt der Kunde die Vorbehaltsware zum Zweck des Weiterverkaufs, so darf er diese nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußern.

Lieferung, Verspätungsschäden und Gefahrenübergang

  • 5.1 Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie mit dem Kunden vereinbart und von uns schriftlich bestätigt sind.
  • 5.2  Lieferzeiten beginnen erst nach Klärung der bei Vertragsabschluss noch offenen technischen Fragen bzw. vereinbarter Anzahlung. Bei Nichtverfügbarkeit oder verspäteter Anlieferung wird der Kunde umgehend in Kenntnis gesetzt.
  • 5.3  Verlängert sich die Lieferzeit ohne unser Verschulden oder behindern andere, von uns nicht zu verantwortende Ereignisse die firstgerechte Lieferung, so entbindet dieser Umstand uns von der Verbindlichkeit der Terminzusage und der Auftraggeber wird umgehend davon in Kenntnis gesetzt. Lieferverzögerungen durch von uns nicht zu vertretende Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen oder Höhere Gewalt führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Höhere Gewalt liegt auch vor bei Arbeitskampfmaßnahmen, einschließlich Streiks und rechtmäßigen Aussperrungen in unserem Betrieb oder bei unseren Vorlieferanten. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind in diesem Fall ausgeschlossen. Dasselbe gilt im Fall einer Verzögerung durch vom Kunden geforderter zusätzlicher oder geänderter Leistungen. Abschlagszahlungen sind in jedem Fall nur nach vertraglicher Vereinbarung zulässig.
  • 5.4  In Lieferverzug kommen wir nur nach schriftlich zugestellter Mahnung des Kunden mit angemessener Nachfrist. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich nichts anderes aus diesen Bestimmungen heraus ergibt.
  • 5.5    Unsere Haftung für einen Verzugsschaden vor dem Kunden ist beschränkt auf maximal 10% des Wertes des verzögerten Teils unserer Lieferung / Leistung. Der aus dem Verzug entstandene Schaden ist zu belegen.
  • 5.6    Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese das zumutbare Mindestmaß nicht überschreiten.
  • 5.7  Der Kunde hat den Lieferschein zu überprüfen und zu quittieren. Etwaige Einwendungen sind der LS Dienstleistungs GmbH unverzüglich, spätestens jedoch am der Lieferung folgenden Arbeitstag schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die quittierte Liefermenge/ Lieferleistung als anerkannt.
  • 5.8    Die Gefahr für die zu liefernden Produkte geht mit dem Verlassen unseres Werkes, spätestens jedoch mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Wir haften im Hinblick auf Transportschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • 5.9    Auf Wunsch des Kunden, in schriftlicher Form eingebracht, wird auf dessen Kosten die Sendung gegen Bruch-, Transport,- Feuer,- und Wasserschäden versichert.

Gewährleistung

  • 6.1    Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Ware unverzüglich auf seine Kosten zu untersuchen um etwaige Mängel bzw. Fehl- und Falschlieferungen gegenüber der LS Dienstleistungs GmbH schriftlich anzuzeigen.
  • 6.2    Es gilt eine Ausschlussfrist von einer Woche ab Erhalt der Lieferung.
  • 6.3    Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
  • 6.4    Etwaige Mängel einer Teillieferung berechtigen nicht, zur Zurückweisung der restlichen Lieferung.
  • 6.5    Schäden, verursacht durch äußere Einwirkung, unsachgemäße Handhabung, mangelhafte Bedienung, gewöhnliche und außergewöhnliche Abnutzung oder ähnliches, sind von der Gewährleistung ausgenommen.
  • 6.6    Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr nach Gefahrenübergang.
  • 6.7    Garantiefristen sind Gewährleistungsfristen
  • 6.8    Leistungsbeschreibungen, Pläne, die einem Angebot angefügten Angaben, Unterlagen oder Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie Qualitäts- und Eigenschaftsbeschreibungen und technische Spezifikationen zum Lieferungsgegenstand dienen nur zur Information und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, die Gegenstand einer Garantie sind.

Haftung- und Ersatzansprüche

  • 7.1    Haftung auf Schadensersatz gegenüber dem Kunden oder Lieferanten wegen der schuldhaften Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten ist in jedem Fall ausgeschlossen.
  • 7.2    Darin erstreckt sich auch der Ausschluss auf den Ersatz von entgangenem Gewinn oder Folgeschäden aller Art.

Rückgaben

  • 8.1    Rückgaben von ordnungsgemäßer Ware bedürfen unserer vorherigen Zustimmung in Schriftform.
  • 8.2    Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.
  • 8.3    Im Falle der Rücknahme berechnen wir mindestens € 20,00 netto als Bearbeitungsgebühr zuzüglich der anfallenden Lieferkosten und 10% des Warenwertes als Entschädigung des Verdienstentgangs.

EU-Richtlinie 2002/96 /EC-WEEE

  • 9.1   Nach dem am 23.03.2005 veröffentlichten Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist der Letztverwender für die ordnungsgemäße Entsorgung aller gelieferten Elektrogeräte verantwortlich.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1  Erfüllungsort ist Wien. Gerichtsstand in Wien.

Stand: April 2021

LS Dienstleistungs GmbH